AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VITAMINES.COM
Artikel 1 – Definitionen
- Vitamines.com B.V., mit Sitz in Amsterdam, Handelsregisternummer 86958119, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
- Die Vertragspartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
- Verkäufer und Käufer sind gemeinsam Vertragspartner.
- Der Begriff „Vertrag“ bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.
Artikel 2 – Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
- Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
Artikel 3 – Zahlung
- Der volle Kaufpreis ist im Webshop stets sofort zu entrichten. Bei Reservierungen ist in einigen Fällen eine Anzahlung erforderlich. In diesem Fall erhält der Käufer eine Bestätigung der Reservierung und der Anzahlung.
- Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Zahlungsverzug. Bleibt der Käufer im Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
- Bleibt der Käufer weiterhin im Zahlungsverzug, leitet der Verkäufer das Inkassoverfahren ein. Die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Sie werden gemäß dem Dekret über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
- Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.
- Verweigert der Käufer die Mitwirkung an der Auftragsabwicklung, bleibt er dennoch zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
Artikel 4 – Angebote, Kostenvoranschläge und Preise
- Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, erlischt es.
- Lieferzeiten in Angeboten sind unverbindlich und berechtigen den Käufer im Falle einer Überschreitung nicht zur Vertragsauflösung oder zu Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
- Dies bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Der in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und etwaiger staatlicher Abgaben zusammen.
Artikel 5 – Widerrufsrecht
- Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Eingangs der (gesamten) Bestellung beim Verbraucher.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eine begrenzte Haltbarkeit haben.
- Der Verbraucher kann ein vom Verkäufer bereitgestelltes Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer auf dessen Anfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
- Während der Widerrufsfrist hat der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgsam zu behandeln. Er darf das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder benutzen, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er es behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, sendet er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör und – soweit möglich – in der Originalverpackung gemäß den vom Unternehmer bereitgestellten angemessenen und eindeutigen Anweisungen an den Verkäufer zurück.
Artikel 6 – Vertragsänderung
- Sollte sich während der Vertragsausführung herausstellen, dass eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich ist, werden die
- Parteien den Vertrag rechtzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen entsprechend anpassen.
Die Vereinbarung der Parteien über eine Vertragsänderung oder -ergänzung kann die Fertigstellungszeit beeinflussen. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so schnell wie möglich informieren. - Sollte die Vertragsänderung oder -ergänzung finanzielle und/oder qualitative Folgen haben, wird der Verkäufer den Käufer hierüber im Voraus schriftlich informieren.
- Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, hat der Verkäufer anzugeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
- Ungeachtet der Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels darf der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf von ihm zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
Artikel 7 – Lieferung und Gefahrübergang
- Sobald der Käufer die Ware erhalten hat, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8 – Prüfung und Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Lieferung oder in jedem Fall innerhalb kürzester Zeit zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Dabei hat er zu prüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Ware der Vereinbarung entsprechen oder zumindest den üblichen Anforderungen im Geschäftsverkehr genügen.
- Reklamationen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Ware sind vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich an den Verkäufer zu richten.
- Ist die Reklamation innerhalb der Frist berechtigt, hat der Verkäufer das Recht, die Ware nachzubessern, erneut zu liefern oder die Lieferung zu verweigern und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises auszustellen. Geringfügige
- Abweichungen und/oder Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung, die branchenüblich sind, können dem Verkäufer nicht angelastet werden.
- Reklamationen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrags.
- Nach der Verarbeitung der Ware durch den Käufer werden keine weiteren Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 9 – Muster und Modelle
- Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so dient dies lediglich der Veranschaulichung; die zu liefernde Ware muss diesem nicht entsprechen. Dies gilt nicht, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Ware dem Muster oder Modell entspricht.
- Bei Verträgen über Immobilien dienen Angaben zur Fläche oder anderen Maßen und Angaben ebenfalls lediglich der Veranschaulichung; die zu liefernde Ware muss diesen nicht entsprechen.
Artikel 10 – Lieferung
- Die Lieferung erfolgt ab Werk/Geschäft/Lager. Dies bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer zu tragen sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware abzunehmen, sobald der Verkäufer sie ihm übergibt oder liefern lässt oder sobald ihm die Ware gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird.
- Verweigert der Käufer die Abnahme oder unterlässt er die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
- Wird die Ware geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, die angefallenen Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
- Benötigt der Verkäufer zur Vertragserfüllung Daten des Käufers, beginnt die Lieferzeit mit der Übermittlung dieser Daten durch den Käufer.
- Die vom Verkäufer angegebene Lieferzeit ist unverbindlich und stellt keine verbindliche Frist dar. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Käufer den Verkäufer schriftlich zu benachrichtigen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder die Teillieferung keinen eigenständigen Wert besitzt. Im Falle einer Teillieferung ist der Verkäufer berechtigt, die Teillieferungen separat in Rechnung zu stellen.
Artikel 11 – Höhere Gewalt
- Ist der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen oder diese nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß zu erfüllen, haftet er nicht für dem Käufer entstandene Schäden.
- Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien im Einzelnen alle Umstände, die der Verkäufer bei Vertragsschluss nicht vorhersehen konnte und aufgrund derer die ordnungsgemäße Vertragserfüllung vom Käufer nicht zumutbar verlangt werden kann, wie beispielsweise Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, innere Unruhen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Besetzung von Geschäftsräumen, Streiks, Aussperrungen, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und sonstige Störungen des Geschäftsbetriebs des Verkäufers.
- Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt auch den Umstand, dass Lieferanten, von denen der Verkäufer für die Vertragserfüllung abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzuschreiben.
- Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, in dessen Folge der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, ruhen diese Verpflichtungen für die Dauer der Leistungsunfähigkeit. Dauert dieser Fall 30 Kalendertage an, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
- Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.
Artikel 12 – Übertragung von Rechten
- Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Eigentumsklausel im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- Die sich im Geschäftssitz des Verkäufers befindlichen sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Bis dahin kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren zurücknehmen.
- Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Teils einzustellen. Dies stellt einen Zahlungsverzug des Gläubigers dar. In diesem Fall kann der Verkäufer keine Ansprüche wegen Lieferverzugs geltend machen.
- Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Waren gegen Feuer, Explosion, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern und die Versicherung aufrechtzuerhalten sowie die Versicherungspolice auf erstes Verlangen zur Einsichtnahme bereitzustellen.
- Sollten die Waren noch nicht geliefert worden sein, die vereinbarte Anzahlung oder der Kaufpreis jedoch nicht vertragsgemäß entrichtet worden sein, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Waren werden dann erst nach vollständiger und vertragsgemäßer Zahlung durch den Käufer geliefert.
- Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers werden dessen Verpflichtungen sofort fällig.
Artikel 14 – Haftung
- Die Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags entstehen, ist stets auf die im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) geleistete Leistung begrenzt. Dieser Betrag erhöht sich um den Selbstbehalt gemäß der jeweiligen Versicherungspolice.
- Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, bleibt hiervon unberührt.
Artikel 15 – Reklamationspflicht
- Der Käufer ist verpflichtet, Mängelrügen bezüglich der erbrachten Leistungen unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Die Reklamation muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
- Ist die Reklamation berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 16 – Gewährleistungen
- Sofern Gewährleistungen im Vertrag enthalten sind, gilt Folgendes: Der Verkäufer gewährleistet, dass die verkaufte Ware der Vereinbarung entspricht, mangelfrei funktioniert und für den vom Käufer beabsichtigten Zweck geeignet ist. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab Erhalt der Ware durch den Käufer.
- Die Gewährleistung zielt darauf ab, eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer herzustellen, sodass die Folgen eines Gewährleistungsverstoßes stets ausschließlich vom Verkäufer getragen werden und dieser sich im Falle eines Gewährleistungsverstoßes nicht auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn der Mangel dem Käufer bekannt war oder durch eine Untersuchung hätte bekannt werden können.
- Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte – ohne Zustimmung – Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder den gekauften Artikel für nicht bestimmungsgemäße Zwecke verwendet haben.
- Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel, so ist die Garantie auf die Garantie dieses Herstellers beschränkt.
Artikel 17 – Geistiges Eigentum
- Vitamines.com behält sich alle Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Design- und Modellrechte usw.) an allen Produkten, Designs, Zeichnungen, Texten, Datenträgern oder sonstigen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen, Prototypen usw. vor, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
- Der Kunde darf die genannten Rechte am geistigen Eigentum ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Vitamines.com weder kopieren (noch kopieren lassen), Dritten zeigen und/oder zugänglich machen noch anderweitig nutzen.
Artikel 18 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Vitamines.com ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
- Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
- Wesentliche Änderungen wird Vitamines.com nach Möglichkeit vorab mit dem Kunden besprechen.
- Verbraucher haben das Recht, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.
Artikel 19 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Jede Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich niederländischem Recht.
- Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht am Sitz von Vitamines.com zuständig, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
- Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
Artikel 20 – Urheberangaben
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 24. August 2022 erstellt.